Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Wussten Sie, dass Ende des Jahres 2007 im afghanischen Bagram mehr als 600 Menschen im US-Stützpunkt in Haft saßen – ohne Urteil, Verhandlung oder richterlicher Nachprüfung ihrer Verhaftung?

5. Dezember 2020