Artikel 26

  1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
  2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förder-lich sein.
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Wussten Sie, dass im 21. Jahrhundert rund eine Milliarde Menschen weder lesen noch schreiben können? Nach wie vor wird etwa 100 Millionen Kindern das Recht auf eine Schulbildung verwehrt. In Deutschland dürfen illegal im Land lebende Kinder zwar in Bayerns Metropole München zur Schule gehen. Im Bundesland Hessen aber müssen sie dafür ein Aufenthaltsrecht nachweisen.

5. Dezember 2020