Artikel 2

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Wussten Sie, dass in keinem anderen Land Europas Roma so angefeindet werden wie in Italien? Sie leben unter miserablen Bedingungen und sind Opfer von Übergriffen. 47 Prozent der Italiener möchten keine Roma als Nachbarn, der EU-Durchschnitt liegt bei 24 Prozent. In Italien leben 120.000 bis 160.000 Roma, etwa die Hälfte davon als italienische Staatsbürger.

5. Dezember 2020