Artikel 23

  1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
  2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
  4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Wussten Sie, dass Menschen, die in Gewerkschaften aktiv sind, in Brasilien Drohungen und Gewalt ausgesetzt sind? Besonders im Norden des Landes, im Bundesstaat Pará, stehen Dutzende Gewerkschaftsleute auf einer Todesliste, die Auftragskiller von Landbesitzern erstellt haben. Die örtliche Polizei ist oft nicht bereit, Berichte über Drohungen und Gewalt gegen Gewerkschaftsleute zu untersuchen. Nur widerwillig arbeitet die Polizei bei nationalen Programmen zur Menschenrechtsverteidigung mit, auch wenn sie direkt aufgefordert wurde, bedrohte Menschen zu schützen.

5. Dezember 2020