Artikel 29

  1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
  2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
  3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Wussten Sie, dass Menschenrechtsverteidiger an vorderster Front stehen, wenn es darum geht, demokratische Freiheiten und rechtsstaatliche Strukturen zu erstreiten? Sie kämpfen gegen Straflosigkeit und für Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Sie setzen sich für Folteropfer ein, prangern “Ehrenmorde” an, verteidigen die Rechte von Minderheiten oder decken staatliche Willkür auf. Menschenrechtler leben gefährlich. Sie stören ökonomische, sicherheitspolitische oder machtpolitische Interessen und untergraben allzu leicht das saubere Image ihres Landes, indem sie unbequeme Wahrheiten sagen. Rund um den Erdball werden sie deshalb zur Zielscheibe von staatlicher Repression. Sie werden schikaniert, unter Hausarrest gehalten, auf Schritt und Tritt beschattet oder willkürlich verhaftet. Menschenrechtler fallen dem “Verschwindenlassen” zum Opfer, werden gefoltert und nicht selten ermordet. Auf die Frage, woher diese Menschen den Mut und die Motivation nehmen, trotzdem weiter zu machen, erhält Amnesty International immer wieder die gleiche Antwort: Ich kann nicht anders.

5. Dezember 2020