Artikel 15

  1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
  2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.

Wussten Sie, dass bhutanische Staatsangehörige, die ohne Erlaubnis der bhutanischen Behörden das Land verlassen haben, ihre Staatsangehörigkeit verlieren und ihr Grundeigentum beschlagnahmt wird? Für letzteres bekommen sie lediglich eine Entschädigung ausgezahlt.

5. Dezember 2020