Artikel 20

  1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
  2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Wussten Sie, dass sich Menschen in Myanmar bereits strafbar machen, wenn sie in Gruppen von fünf Personen gesehen werden? Viele Regierungen zeigen sich unerbittlich gegenüber Oppositionellen, die sich zu Gruppen zusammenschließen und öffentlich ihre politische Meinung äußern. Ob in China, Weißrussland oder jüngst in Myanmar: Immer wieder gehen Bilder von gewaltsamen Polizeieinsätzen mit Toten, Verletzten und Massenverhaftungen um die Welt. Versammlungsverbote und nächtliche Ausgangssperren sollen verhindern, dass abweichende Meinungen in einem Land überhaupt laut werden können.

5. Dezember 2020