Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Wussten Sie, dass viele derjenigen, die für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Krieges in Bosnien und Herzegowina (1992-1995) verantwortlich sind, sich weiterhin der Justiz entziehen? Tausende Fälle von “Verschwindenlassen” sind unaufgeklärt. Auch wenn die Bemühungen, die mutmaßlichen Täter vor Gericht zu bringen, unzureichend sind, so waren im Jahr 2007 doch Fortschritte bei der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zu verzeichnen. Auch die innerstaatliche Strafverfolgung von Kriegsverbrechern kam voran, so zum Beispiel in Prozessen vor der Kammer für Kriegsverbrechen in Sarajevo.